Gefährdungsbeurteilung: Implantate und elektromagnetische Felder
10.05.2021, 14:00 Uhr
Gemäß der deutschen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) gehören Träger von aktiven und passiven medizinischen Implantaten zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Mögliche Auswirkungen einer Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) auf die Gesundheit und Sicherheit von Implantatträgern, die über die in der EMFV betrachteten Gefährdungen hinausgehen, sind daher im Rahmen einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu evaluieren. Wird eine Gefährdung festgestellt, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen veranlassen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die am häufigsten anzutreffenden Implantatformen und die praktische Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe: • Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger
• Sicherheitsfachkräfte
• Betriebsärztinnen und -ärzte
Agenda
Regelungen im Bereich „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz“